Erwägungsgrund 12 32026D1067
Der Geltungsbereich dieses Beschlusses sollte sich auf den Inhalt der Beratungen auf der MEPC 84 über den Netto-Null-Rahmen der IMO beschränken, soweit sich diese auf die gemeinsamen Regeln der Union auswirken können und in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fallen. Dieser Beschluss sollte die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten nicht berühren —