Erwägungsgrund 7 32026D1067
Es ist angezeigt, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union auf der MSC 84 zu vertreten ist, da die Änderungsentwürfe zu Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens, wenn sie auf einer künftigen Tagung des MEPC angenommen werden, Rechtswirkungen für Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien des MARPOL-Übereinkommens sind, entfalten und geeignet sind, den Inhalt des Unionsrechts maßgeblich zu beeinflussen — nämlich der Verordnungen (EU) 2015/757 und (EU) 2023/1805 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates.