Erwägungsgrund 10 32026D1105
In Syrien tätige führende Geschäftsleute, die mit dem ehemaligen al-Assad-Regime in Verbindung stehen und aufgrund dieser Verbindung erheblichen Reichtum und erhebliche Macht erlangt haben, sind nach wie vor einflussreich, und ihre Netzwerke bestehen weiter. Somit geht von diesen Personen die inhärente Gefahr einer gewaltsamen Repression gegen die Zivilbevölkerung und den friedlichen Übergang in Syrien aus. Der Rat erkennt zwar die durch die syrischen Übergangsbehörden erzielten Fortschritte an, allerdings befinden sich die staatlichen Institutionen nach wie vor auf dem Weg der Konsolidierung und das Risiko, dass führende Geschäftsleute, die mit dem ehemaligen al-Assad-Regime in Verbindung stehen, diesen Prozess untergraben, wurde noch nicht vollständig bewältigt. Angesichts des laufenden Prozesses der Übergangsjustiz sollte der Rat seinen vorsichtigen Ansatz beibehalten und kontinuierliche Unterstützung für einen inklusiven Übergang sicherstellen, der den legitimen Bestrebungen des syrischen Volkes gerecht wird.