Erwägungsgrund 4 32026D1105
Trotz des Zusammenbruchs des al-Assad-Regimes und der Einrichtung der Übergangsführung ist die Lage in Syrien nach wie vor instabil, und das al-Assad-Netzwerk, das sich über Syrien und darüber hinaus erstreckt, wurde noch nicht zur Rechenschaft gezogen und kann nicht als aufgelöst betrachtet werden. Zwar wurden Fortschritte beim Übergangsprozess erzielt, einschließlich der Einleitung des ersten öffentlichen Gerichtsverfahrens gegen al-Assad und seine Verbündeten, doch handelt es sich bei der Sicherstellung von Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht für die vom al-Assad-Regime begangenen Verbrechen um einen langfristigen Prozess, der mit dem Streben des syrischen Volkes nach einem alle Seiten einbeziehenden politischen Übergang im Land verbunden ist. Wichtige in der Resolution 2254 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen hervorgehobene Meilensteine, darunter die Einrichtung einer funktionierenden Volksversammlung und die Ausarbeitung einer neuen Verfassung, die Syrien unumkehrbar auf den Weg der Befreiung bringen würde, wurden noch nicht erreicht.