Erwägungsgrund 3 32026D1105
In seinen Schlussfolgerungen vom 23. Juni 2025 betonte der Rat die Entschlossenheit der Union, einen friedlichen und inklusiven Übergang unter syrischer Führung und Eigenverantwortung zu unterstützen, bei dem die Menschenrechte und Grundfreiheiten ohne jegliche Diskriminierung geachtet, geschützt und erfüllt werden müssen. Der Rat bekräftigte, dass die Union die syrischen und internationalen Bemühungen um die Gewährleistung der Rechenschaftspflicht für alle vom al-Assad-Regime begangenen Gräueltaten nachdrücklich unterstützt, und betonte, dass ein umfassender und inklusiver Prozess der Übergangsjustiz eine Notwendigkeit für Aussöhnung und dauerhaften Frieden ist.