Erwägungsgrund 11 32026D1105
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2013/255/GASP sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 1. Juni 2027 verlängert werden.
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2013/255/GASP sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 1. Juni 2027 verlängert werden.