Erwägungsgrund 9 32026D1312
In Anbetracht der Ergebnisse dieser Konformitätsbewertung wurden die nationalen Umsetzungsmaßnahmen Belgiens, Bulgariens, Tschechiens, Dänemarks, Estlands, Irlands, Italiens, Deutschlands, Griechenlands, Frankreichs, Kroatiens, Zyperns, Lettlands, Litauens, Luxemburgs, Maltas, Ungarns, der Niederlande, Österreichs, Polens, Portugals, Rumäniens, Sloweniens, der Slowakei und Finnlands als mit der Richtlinie 2003/87/EG und der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 vereinbar erachtet. Daher wurde festgestellt, dass die von diesen Mitgliedstaaten in die nationalen Umsetzungsmaßnahmen einbezogenen Anlagen für eine kostenlose Zuteilung in Betracht kommen.