Art. 7 Abs. 2 32022D0121BESCHLUSS (EU) 2022/121 DER KOMMISSION vom 27. Januar 2022 zur Festlegung interner Vorschriften über die Unterrichtung betroffener Personen und die Beschränkung bestimmter Rechte dieser Personen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke der Bearbeitung von Anträgen und Beschwerden auf der Grundlage des Statuts
Wenn die in den Artikeln 3, 4 und 5 genannten Gründe nicht mehr bestehen, hebt die Kommission die Beschränkung auf.
Art. 7 Abs. 2 32024D1245BESCHLUSS (EU) 2024/1245 DER KOMMISSION vom 2. Mai 2024 zur Festlegung interner Vorschriften über die Unterrichtung betroffener Personen und die Beschränkung bestimmter Rechte dieser Personen durch die Kommission im Rahmen der Tätigkeit der Mediationsstelle
Wenn die in den Artikeln 3, 4 und 5 genannten Gründe nicht mehr bestehen, hebt die Kommission die Beschränkung auf.
Art. 8 Abs. 2 32026D1446BESCHLUSS (EU) 2026/1446 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2026 zur Festlegung interner Vorschriften über die Unterrichtung betroffener Personen und die Beschränkung bestimmter Rechte betroffener Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Kommission zum Zwecke der Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung gemäß der Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates
Liegen die Gründe für eine Beschränkung nicht mehr vor, so hebt die Kommission die Beschränkung auf.
Art. 8 Abs. 2 32025D0628BESCHLUSS (EU) 2025/628 DER KOMMISSION vom 31. März 2025 zur Festlegung interner Vorschriften über die Unterrichtung betroffener Personen und die Beschränkungen bestimmter Rechte betroffener Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Kommission zum Zwecke der Beaufsichtigung, Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065
Bestehen die Gründe für eine Beschränkung nicht mehr, so hebt die Kommission die Beschränkung auf.
Art. 7 Abs. 2 32024D1043BESCHLUSS (EU) 2024/1043 DER KOMMISSION vom 9. April 2024 zur Festlegung interner Vorschriften über die Beschränkung bestimmter Rechte betroffener Personen im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Hauptvertrauensperson und die Vertrauenspersonen bei der Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Prävention und Bekämpfung von Mobbing und sexueller Belästigung
Wenn die Gründe für die in den Artikeln 3, 4 oder 5 genannte Beschränkung nicht mehr bestehen, hebt die Kommission die Beschränkung auf. Zudem teilt die…