Erwägungsgrund 8 32026D1769
Durch Kabotagebeförderungen kann der Auslastungsgrad der Fahrzeuge und damit die Wirtschaftlichkeit der grenzüberschreitenden Personenverkehrdienste mit Kraftomnibussen verbessert werden. Es ist daher angezeigt, solche Beförderungen im grenzüberschreitenden Personenkraftverkehr in der Grenzregion der Schweiz und Österreichs zu genehmigen. Die enge Integration dieser Grenzregion könnte so weiter verstärkt werden.