Erwägungsgrund 9 32026D1769
Um zu gewährleisten, dass diese Kabotagebeförderungen das Funktionieren des Binnenmarktes für Personenkraftverkehrsdienste, wie er mit der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 festgelegt wurde, nicht übermäßig verändern, sollte die Zulassung solcher Kabotagebeförderungen an die Bedingung geknüpft sein, dass in der Union niedergelassene Verkehrsunternehmen nicht diskriminiert werden und es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommt.