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1. GEGENSTAND, ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG Die EZB führt in Zusammenarbeit mit den nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities — NCAs) Bewertungen im Zusammenhang mit Zulassungsverfahren durch, die den Erwerb qualifizierter Beteiligungen, die Erteilung und den Entzug einer Zulassung zur Aufnahme der Tätigkeit eines Kreditinstituts, das Niederlassungsrecht und den freien Dienstleistungsverkehr beaufsichtigter Unternehmen, die Zulassung oder Befreiung von der Zulassung von (gemischten) Finanzholdinggesellschaften, die bedeutende beaufsichtigte Unternehmen oder bedeutende beaufsichtigte Gruppen umfassen, sowie angezeigte Verschmelzungen und Spaltungen zum Gegenstand haben. Im Rahmen der jeweiligen Zulassungsverfahren werden personenbezogene Daten für folgende Zwecke verarbeitet: a) Zulassungen zur Aufnahme der Tätigkeit eines Kreditinstituts: um zu bewerten, ob ein Antragsteller für eine Zulassung die einschlägigen Anforderungen des nationalen Rechts und des Unionsrechts erfüllt, gegebenenfalls einschließlich der Bewertung der Organisationsstruktur, der Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen sowie der Analyse der Eignung der Anteilseigner oder Gesellschafter des Antragstellers; b) qualifizierte Beteiligungen: um die finanzielle Solidität des geplanten Erwerbs und die Eignung des interessierten Erwerbers festzustellen; c) Entzug von Zulassungen zur Aufnahme der Tätigkeit eines Kreditinstituts: um zu beurteilen, ob ein beaufsichtigtes Unternehmen die Bedingungen des nationalen Rechts und des Unionsrechts für den Entzug einer Zulassung erfüllt; d) das Niederlassungsrecht und der freie Dienstleistungsverkehr beaufsichtigter Unternehmen: um zu bewerten, ob die Errichtung einer Zweigstelle oder die Erbringung von Dienstleistungen durch bedeutende beaufsichtigte Unternehmen oder weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen, die Errichtung einer Zweigstelle in einem teilnehmenden Mitgliedstaat durch ein in einem nicht teilnehmenden Mitgliedstaat niedergelassenes Kreditinstitut, die Erbringung von Dienstleistungen außerhalb der teilnehmenden Mitgliedstaaten durch ein bedeutendes beaufsichtigtes Unternehmen oder ein weniger bedeutendes beaufsichtigtes Unternehmen, die Erbringung von Dienstleistungen in einem teilnehmenden Mitgliedstaat durch ein in einem nicht teilnehmenden Mitgliedstaat niedergelassenes Kreditinstitut und Änderungen der Daten einer Zweigstelle oder Änderungen der Erbringung von Dienstleistungen durch bedeutende beaufsichtigte Unternehmen oder weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen die einschlägigen Anforderungen des nationalen Rechts und des Unionsrechts erfüllt; e) Zulassung oder Befreiung von der Zulassung von (gemischten) Finanzholdinggesellschaften: um zu beurteilen, ob die Kriterien des einschlägigen nationalen Rechts und Unionsrechts für eine Zulassung oder Befreiung von der Zulassung von (gemischten) Finanzholdinggesellschaften erfüllt sind, einschließlich der Bewertung der internen Vereinbarungen und Organisationsstruktur der Gruppe, der die (gemischte) Finanzholdinggesellschaft angehört, sowie der internen Verteilung von Aufgaben innerhalb dieser Gruppe und der Eignung der Mitglieder des Leitungsorgans und der Anteilseigner (oder Gesellschafter) der (gemischten) Finanzholdinggesellschaft; f) Verschmelzungen und Spaltungen, die von Instituten und (gemischten) Finanzholdinggesellschaften durchgeführt werden: um zu beurteilen, ob die Kriterien des einschlägigen nationalen Rechts und Unionsrechts für die Genehmigung von Verschmelzungen und Spaltungen erfüllt sind, einschließlich der Beurteilung des Leumunds und der finanziellen Solidität der beteiligten Finanzakteure und der Frage, ob das aus dem geplanten Vorgang hervorgehende Unternehmen auf Dauer in der Lage sein wird, den aufsichtlichen Anforderungen zu genügen. 2. RECHTSGRUNDLAGE a) Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2018/1725 oder Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e und in einigen Mitgliedstaaten Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2016/679 in Verbindung mit Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben a, b, c und g, Artikel 4 Absatz 2, Artikel 6 Absatz 4, den Artikeln 14 und 15 sowie Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013; b) Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2018/1725 oder Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e und in einigen Mitgliedstaaten Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2016/679 in Verbindung mit den Artikeln 8, 11 bis 17 und Teil V, Titel 1, 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 468/2014 (EZB/2014/17); c) Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2018/1725 oder Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e und in einigen Mitgliedstaaten Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2016/679 in Verbindung mit den Artikeln 8, 8a, 10 bis 14, 18, 21a, 22, 23, 27i, 27j, 33, 34, 35 und 39 der Richtlinie 2013/36/EU in der in nationales Recht umgesetzten Fassung. 3. BETROFFENE PERSONEN Personenbezogene Daten zu den folgenden Kategorien betroffener Personen dürfen verarbeitet werden: 3.1. Zulassungen zur Aufnahme der Tätigkeit eines Kreditinstituts: a) Mitarbeiter des Antragstellers; b) Mitglieder des Leitungsorgans, Inhaber von Schlüsselfunktionen und Anteilseigner oder Gesellschafter (bei juristischen Personen die Personen, welche die Geschäfte tatsächlich leiten) des Antragstellers oder anderer mit dem Antragsteller verbundener Unternehmen; c) Personen, zu denen der Antragsteller oder Mitglieder des Leitungsorgans, Inhaber von Schlüsselfunktionen und Anteilseigner oder Gesellschafter (bei juristischen Personen die Personen, welche die Geschäfte tatsächlich leiten) des Antragstellers wesentliche finanzielle oder nichtfinanzielle Beziehungen unterhalten; d) bevollmächtigte Vertreter des Antragstellers im Zulassungsverfahren. · 3.2. Qualifizierte Beteiligungen: a) Mitarbeiter des beaufsichtigten Unternehmens, das Gegenstand des Verfahrens ist, Mitglieder des Leitungsorgans und Anteilseigner des beaufsichtigten Unternehmens, das Gegenstand des Verfahrens ist, oder anderer maßgeblicher Unternehmen; b) Personen, welche die Geschäfte des Erwerbers tatsächlich leiten, und Mitglieder des Leitungsorgans, welche die Geschäfte des beaufsichtigten Unternehmens, das Gegenstand des Verfahrens ist, infolge des geplanten Erwerbs der qualifizierten Beteiligung leiten werden, sowie Personen, zu denen diese wesentliche finanzielle oder nichtfinanzielle Beziehungen unterhalten; c) der Erwerber einer qualifizierten Beteiligung sowie Personen, zu denen dieser wesentliche finanzielle oder nichtfinanzielle Beziehungen unterhält; d) Mitarbeiter und bevollmächtigte Vertreter des Erwerbers. · 3.3. Entzug von Zulassungen zur Aufnahme der Tätigkeit eines Kreditinstituts: a) Mitglieder des Leitungsorgans, Inhaber von Schlüsselfunktionen und Anteilseigner oder Gesellschafter (bei juristischen Personen die Personen, welche die Geschäfte tatsächlich leiten) des beaufsichtigten Unternehmens, das Gegenstand des Verfahrens ist; b) Personen, zu denen Mitglieder des Leitungsorgans und Anteilseigner oder Gesellschafter (bei juristischen Personen die Personen, welche die Geschäfte tatsächlich leiten) des beaufsichtigten Unternehmens, das Gegenstand des Verfahrens ist, wesentliche finanzielle oder nichtfinanzielle Beziehungen unterhalten; c) Mitarbeiter und bevollmächtigte Vertreter des beaufsichtigten Unternehmens, das Gegenstand des Verfahrens ist. · 3.4. Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr beaufsichtigter Unternehmen: a) Mitarbeiter des beaufsichtigten Unternehmens, das Gegenstand des Verfahrens ist; b) Mitglieder des Leitungsorgans und Anteilseigner des beaufsichtigten Unternehmens, das Gegenstand des Verfahrens ist; c) bevollmächtigte Vertreter des beaufsichtigten Unternehmens, das Gegenstand des Verfahrens ist. · 3.5. Zulassung oder Befreiung von der Zulassung von (gemischten) Finanzholdinggesellschaften: a) Mitarbeiter der (gemischten) Finanzholdinggesellschaft, die Gegenstand des Verfahrens ist, und des beaufsichtigten Unternehmens, das eine Tochtergesellschaft der (gemischten) Finanzholdinggesellschaft ist, die Gegenstand des Verfahrens ist; b) Mitglieder des Leitungsorgans und Anteilseigner oder Gesellschafter (bei juristischen Personen die Personen, welche die Geschäfte tatsächlich leiten) des beaufsichtigten Unternehmens, das eine Tochtergesellschaft der (gemischten) Finanzholdinggesellschaft ist, die Gegenstand des Verfahrens ist, sowie Personen, zu denen diese wesentliche finanzielle oder nichtfinanzielle Beziehungen unterhalten; c) Mitglieder des Leitungsorgans und Anteilseigner oder Gesellschafter (bei juristischen Personen die Personen, welche die Geschäfte tatsächlich leiten) der (gemischten) Finanzholdinggesellschaft, die Gegenstand des Verfahrens ist, sowie Personen, zu denen diese wesentliche finanzielle oder nichtfinanzielle Beziehungen unterhalten; d) bevollmächtigte Vertreter der (gemischten) Finanzholdinggesellschaft, die Gegenstand des Verfahrens ist. · 3.6. Verschmelzungen und Spaltungen, die von Instituten und (gemischten) Finanzholdinggesellschaften durchgeführt werden: a) Mitarbeiter des beaufsichtigten Unternehmens, das Gegenstand des Verfahrens ist; b) Mitglieder des Leitungsorgans, Inhaber von Schlüsselfunktionen und Anteilseigner oder Gesellschafter (bei juristischen Personen die Personen, welche die Geschäfte tatsächlich leiten) des beaufsichtigten Unternehmens oder anderer mit dem beaufsichtigten Unternehmen, das Gegenstand des Verfahrens ist, verbundener Unternehmen; c) Mitglieder des Leitungsorgans, welche die Geschäfte des beaufsichtigten Unternehmens, das aus dem geplanten Vorgang hervorgeht, tatsächlich leiten werden, sowie Personen, zu denen diese wesentliche finanzielle oder nichtfinanzielle Beziehungen unterhalten; d) bevollmächtigte Vertreter des beaufsichtigten Unternehmens, das Gegenstand des Verfahrens ist. · 4. KATEGORIEN VERARBEITETER PERSONENBEZOGENER DATEN Die folgenden Kategorien personenbezogener Daten dürfen verarbeitet werden: a) Angaben zur Identifikation, wie Name, Personalausweis-/Reisepassnummer, Staatsangehörigkeit und Unterschrift; b) Kontaktdaten, wie Postanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer; c) berufliche Daten zu allgemeiner und beruflicher Bildung, Beschäftigung und anderen bekleideten Positionen; d) berufliche Daten zu jeder anderen Geschäftstätigkeit; e) Angaben zu Strafregistereinträgen, strafrechtlichen Ermittlungen und Strafverfahren, relevanten Zivil-/Verwaltungsverfahren und Disziplinarmaßnahmen, einschließlich Verbot der Ausübung der Funktion als Unternehmensleiter, Konkurs, Insolvenz und ähnlicher Verfahren; f) Angaben zur finanziellen Situation; g) Beschreibung finanzieller und nichtfinanzieller Interessen oder Beziehungen von Bedeutung; h) Angaben zu einer Ablehnung der Eintragung, Genehmigung, Zugehörigkeit zu einem Gewerbe, Geschäft oder Beruf oder Erlaubnis zur Ausübung eines Gewerbes, Geschäfts oder Berufs; Rücknahme, Widerruf oder Löschung einer Eintragung, Genehmigung, Zugehörigkeit oder Erlaubnis; oder Ausschluss durch ein Selbstregulierungsorgan oder staatliches Kontrollorgan oder durch ein Berufsgremium oder einen Berufsverband; i) Informationen darüber, ob eine Beurteilung des Leumunds bereits von einer anderen zuständigen Behörde durchgeführt wurde und Angaben zum Ergebnis dieser Beurteilung; j) Äußerungen von Mitarbeitern der EZB oder der NCA zur Leistung der betreffenden Person in ihrer aktuellen oder einer früheren Funktion, die sich auf die einschlägige Beurteilung auswirken kann; k) Aufzeichnungen der Stimme der betreffenden Person.
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