Erwägungsgrund 24 32013L0036
Zwischen der Union und Drittländern sollten Abkommen abgeschlossen werden, um eine Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis in einem größtmöglichen geografischen Rahmen zu ermöglichen.
Zwischen der Union und Drittländern sollten Abkommen abgeschlossen werden, um eine Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis in einem größtmöglichen geografischen Rahmen zu ermöglichen.