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Wenn eine Angelegenheit so dringlich ist, dass vor Erlass eines Ratsbeschlusses gemäß Artikel 3 Absatz 4 unmittelbar gehandelt werden muss, so ist der Hohe Vertreter befugt, eine vorläufige Reaktion der Union anzunehmen. Der Hohe Vertreter kann den Generalsekretär des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) anweisen, der Agentur Weisungen zu erteilen oder andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Der Hohe Vertreter setzt den Rat und die Kommission unverzüglich über jede vorläufige Reaktion der Union gemäß Absatz 1 in Kenntnis und übermittelt dem Rat die einschlägigen Informationen über die Dringlichkeit der Lage.
Der Hohe Vertreter überprüft die vorläufige Reaktion der Union fortlaufend, ändert sie erforderlichenfalls oder hebt sie auf, wenn eine solche dringende Maßnahme nicht mehr erforderlich ist.
Die vorläufige Reaktion der Union wird vom Rat schnellstmöglich, spätestens jedoch vier Wochen nach Annahme der vorläufigen Reaktion der Union, bestätigt, geändert oder aufgehoben.
In dringenden Fällen könnte innerhalb weniger Stunden, nachdem der Hohe Vertreter auf eine Bedrohung im Weltraum aufmerksam gemacht wurde, eine erste Reaktion…
Die vorläufigen Weisungen des Hohen Vertreters werden vom Rat schnellstmöglich bestätigt, geändert oder aufgehoben.
Gegebenenfalls unterbreiten die Kommission und der Hohe Vertreter dem Rat im Einklang mit Artikel 1 Absatz 3 Vorschläge, die insbesondere Folgendes betreffen:…
Nachdem der Hohe Vertreter den Bedarf der anderen Unterstützungsmaßnahmen gemäß den Absätzen 1 und 2 des vorliegenden Artikels geprüft hat, legt er dem Rat…
In dringenden Fällen kann es erforderlich sein, Beschlüsse innerhalb weniger Stunden nach Erhalt der Informationen über eine Bedrohung zu fassen. Falls die…
Der Hohe Vertreter unterrichtet unverzüglich den Rat über die Bedrohung im Weltraum und deren etwaige Auswirkungen auf die Sicherheit der Union oder eines oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.