Erwägungsgrund 4 32021D0698
Mit der Verordnung (EU) 2021/696 des Europäischen Parlaments und des Rates wird das Weltraumprogramm der Union (im Folgenden „Programm“) aufgestellt und die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (im Folgenden „Agentur“) eingerichtet. Gemäß Artikel 3 der genannten Verordnung umfasst das Programm fünf Komponenten: ein globales Satellitennavigationssystem („Galileo“), ein regionales Satellitennavigationssystem („EGNOS“), ein Erdbeobachtungssystem („Copernicus“), ein System für die Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum ergänzt durch Beobachtungsparameter für Weltraumwetterereignisse und erdnahe Objekte („Weltraumlageerfassung“) und einen Dienst für Satellitenkommunikation („GOVSATCOM“).