Erwägungsgrund 9 32026D0499
Dieser Beschluss berührt nicht die jeweiligen Zuständigkeiten der Union und der Mitgliedstaaten. Insbesondere berührt er nicht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für den Abschluss von Koproduktionsvereinbarungen —
Dieser Beschluss berührt nicht die jeweiligen Zuständigkeiten der Union und der Mitgliedstaaten. Insbesondere berührt er nicht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für den Abschluss von Koproduktionsvereinbarungen —