Erwägungsgrund 12 32026D0575
Nach Einschätzung des ECDD ist N-Desethyletonitazen (IUPAC-Bezeichnung: 2-[2-[(4-Ethoxyphenyl)methyl]-5-nitro-benzimidazol-1-yl]-N-ethyl-ethanamin) ein neuartiges synthetisches Opioid der Klasse der Benzimidazole oder Nitazene. Es ist ein Metabolit von Etonitazen, einem anderen Benzimidazol-Opioid, das gemäß Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe kontrolliert wird. N-Desethyletonitazen wurde von der WHO nicht förmlich überprüft. N-Desethyletonitazen hat keinen bekannten therapeutischen Nutzen und ist auch nicht zugelassen. Es liegen hinreichende Nachweise dafür vor, dass N-Desethyletonitazen missbräuchlich verwendet wird oder ein Missbrauch wahrscheinlich ist und der Stoff ein Problem für die öffentliche Gesundheit und ein soziales Problem darstellen kann, sodass internationale Kontrollmaßnahmen gerechtfertigt sind. Folglich empfiehlt die WHO, N-Desethyletonitazen in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe aufzunehmen.