Erwägungsgrund 19 32026D0575
Die Union ist nicht Vertragspartei des Übereinkommens über Suchtstoffe und des Übereinkommens über psychotrope Stoffe. Sie hat Beobachterstatus ohne Stimmrecht in der Suchtstoffkommission, in der 14 Mitgliedstaaten Mitglieder sind, die berechtigt sind, auf der 69. Tagung abzustimmen. Der Standpunkt der Union ist von diesen Mitgliedstaaten vorzutragen; sie handeln gemeinsam im Interesse der Union.