Erwägungsgrund 8 32026D0575
Alle vom Sachverständigenausschuss der WHO für Drogenabhängigkeit (ECDD) überprüften und von der WHO zur Aufnahme in die Anhänge empfohlenen Stoffe werden nach der Verordnung (EU) 2023/1322 des Europäischen Parlaments und des Rates von der Drogenagentur der Europäischen Union (EUDA) als neue psychoaktive Substanzen überwacht.