Erwägungsgrund 4 32026D0713
Am 27. Januar 2026 hat das Sekretariat des Ausschusses (im Folgenden „Sekretariat“) auf Grundlage der Erörterungen des Ausschusses den Entwurf eines Beschlusses über die Teilnahme von NRO als Beobachter an den Sitzungen des Ausschusses der Vertragsparteien des Übereinkommens von Istanbul (im Folgenden „geplanter Rechtsakt“), der im Dokument IC-CP(2026)1 prov enthalten ist, übermittelt. Das Sekretariat hat die Vertragsparteien ersucht, den Vorschlag im schriftlichen Verfahren zu billigen. Ferner wurde den Vertragsparteien mitgeteilt, dass der geplante Rechtsakt als angenommen gelte, sollten beim Sekretariat bis zum 26. März 2026 keine schriftlichen Einwände erhoben werden.