Erwägungsgrund 8 32026D0713
Zur Umsetzung der Geschäftsordnung, die es NRO ermöglicht, als Ad-hoc-Beobachter an den Sitzungen des Ausschusses teilzunehmen, hat der Ausschuss ein Verfahren für die Zulassung von NRO zu seinen Sitzungen zu beschließen und sich auf eine Liste von Bewertungskriterien für Zulassungsanträge zu einigen. Das vorgeschlagene Verfahren erscheint angemessen, effizient und hinreichend klar, und die vorgeschlagene Liste von Kriterien erscheint angemessen und so konzipiert, dass sichergestellt ist, dass nur die einschlägigen NRO als Beobachter zugelassen werden.