Erwägungsgrund 10 32026D0714
Nach Artikel 90 des Abkommens von Chicago wird jeder Anhang nach Artikel 54 des Abkommens von Chicago oder jede Änderung eines Anhangs innerhalb von drei Monaten nach Vorlage bei den Vertragsstaaten oder nach Ablauf eines vom ICAO-Rat festgelegten längeren Zeitraums wirksam, es sei denn, dass inzwischen die Mehrheit der Vertragsstaaten dem ICAO-Rat ihre Ablehnung mitgeteilt hat.