Erwägungsgrund 11 32026D0714
Der Standpunkt der Union nach der Annahme der Änderung 20 durch den ICAO-Rat, die vom ICAO-Generalsekretär in einem ICAO-Rundschreiben bekannt gegeben wird, insoweit dieser Inhalt in einen Bereich fällt, der bereits weitgehend durch interne gemeinsame Vorschriften der EU abgedeckt ist, sollte darin bestehen, keine Ablehnung mitzuteilen und die Änderung 20 zu befolgen. In den Fällen, in denen das Unionsrecht nach dem geplanten Geltungsbeginn der neu angenommenen SARP von diesen abweicht, sollte der ICAO eine Abweichung von den betreffenden SARP bekannt gegeben werden. Der Standpunkt der Union zu einer solchen Abweichung sollte auf einem schriftlichen Dokument beruhen, das die Kommission dem Rat zur Erörterung und Billigung vorlegt. Dieser Standpunkt sollte von allen Mitgliedstaaten, die gemeinsam im Interesse der Union handeln, zum Ausdruck gebracht werden —