Beschluss (EU) 2026/730 des Rates vom 17. März 2026 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) auf dessen 237. Tagung in Bezug auf die Änderungen 3, 12 und 15 zu Anhang 16 Band I-III des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Richtlinien und Empfehlungen zum Umweltschutz
Die SARP für den Umweltschutz wurden vom ICAO-Rat als Anhang 16 des Abkommens von Chicago angenommen.
Erwägungsgrund 4 32026D0730
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