Erwägungsgrund 6 32026D0730
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im ICAO-Rat zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die vorgeschlagenen Änderungen völkerrechtlich bindend sein werden und den Inhalt des Unionsrechts, insbesondere die Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Verordnung (EU) Nr. 748/2012 der Kommission, maßgeblich beeinflussen können.