Erwägungsgrund 9 32026D0730
Sollten die vorgeschlagenen Änderungen 3, 12 und 15 zu Anhang 16 des Abkommens von Chicago durch den ICAO-Rat angenommen werden, die Annahme dieser Änderungen wird anschließend vom ICAO-Generalsekretär in einem ICAO-Rundschreiben bekannt gegeben. In diesem Fall sollte der im Namen der Union nach der Annahme zu vertretende Standpunkt darin bestehen, keine Ablehnung mitzuteilen und die Befolgung der Änderungen zu notifizieren. In den Fällen, in denen das Unionsrecht nach dem geplanten Geltungsbeginn der neu angenommenen SARP von diesen abweicht, sollte der ICAO jegliche Abweichung zwischen dem Unionsrecht und den betreffenden SARP bekannt gegeben werden. Der Standpunkt der Union zu einer solchen Abweichung sollte auf einem schriftlichen Dokument beruhen, das die Kommission dem Rat zur Erörterung und Billigung vorlegt. Dieser Standpunkt sollte von allen Mitgliedstaaten der Union, die gemeinsam im Interesse der Union handeln, zum Ausdruck gebracht werden —