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Die anatomische Sektion ist die Zergliederung von Leichen oder Leichenteilen in anatomischen Instituten zum Zweck der Lehre, der Aus-, Fort- und Weiterbildung und der Forschung über den Aufbau des menschlichen Körpers.
Bei einem Körperspender für die Anatomie muss vor der anatomischen Verwendung der Leiche die nach § 18b Abs. 2 vorgeschriebene besondere amtliche Leichenschau…
1Die anatomische Sektion darf nur vorgenommen werden, wenn 2Sie darf nur unter Aufsicht oder Leitung von Fachpersonal (Ärztinnen/Ärzten,…
1Bei der klinischen Sektion dürfen die zur Untersuchung erforderlichen Organe und Gewebe entnommen werden. 2Soweit es im Hinblick auf den Zweck der klinischen…
Zu ihr gehört die ärztlich fachgerechte Öffnung einer Leiche, die Entnahme und Untersuchung von Organen und Geweben sowie die äußere Wiederherstellung des…
Außer in den sonst durch Gesetz geregelten Fällen ist die klinische Sektion/Teilsektion nur zulässig, wenn der Verstorbene oder seine jeweils nächsten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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