§ 12 BinSchStrEVVerordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-OrdnungBewehrung der Vorschriften über Schallzeichen, Sprechfunk oder NavigationsgeräteZitatstelleentgegen § 17.29 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee die Vorschriften über den Sprechfunk auf einer…Bewehrung der Vorschriften über Schallzeichen, Sprechfunk oder Navigationsgeräte
§ 13 BinSchStrEVVerordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-OrdnungBewehrung der allgemeinen Vorschriften über das Verhalten im VerkehrZitatstelleentgegen § 17.29 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd die Vorschrift über die Einfahrt in und die Ausfahrt…Bewehrung der allgemeinen Vorschriften über das Verhalten im Verkehr
§ 19 BinSchStrEVVerordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-OrdnungBewehrung der Vorschriften über das Verhalten von Fähren oder gegenüber FährenZitatstelleentgegen § 17.29 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb die Vorschriften über das Verhalten gegenüber einer…Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten von Fähren oder gegenüber Fähren
§ 20 BinSchStrEVVerordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-OrdnungBewehrung der Vorschriften über das Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusenvorhäfen, Schleusen, Schleusenbereiche, Schiffshebewerke oder einzelner StromstreckenZitatstelleentgegen § 17.29 Nummer 2 Buchstabe c das in § 17.18 Nummer 2 Satz 3 vorgesehene Verbot der Einfahrt in…Bewehrung der Vorschriften über das Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusenvorhäfen, Schleusen, Schleusenbereiche, Schiffshebewerke oder einzelner Stromstrecken
§ 22 BinSchStrEVVerordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-OrdnungBewehrung der Vorschriften über die Zusammenstellung der VerbändeZitatstelleentgegen § 17.29 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa die dort genannten Vorschriften nicht einhält oder…Bewehrung der Vorschriften über die Zusammenstellung der Verbände
§ 26 BinSchStrEVVerordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-OrdnungBewehrung der Vorschriften über die Schifffahrt bei HochwasserZitatstelleentgegen § 17.29 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa ein nach § 17.11 Nummer 1 angeordnetes Verbot der…Bewehrung der Vorschriften über die Schifffahrt bei Hochwasser
§ 7 BinSchStrEVVerordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-OrdnungBewehrung der Vorschriften über die Abmessungen der Fahrzeuge oder Verbände, die Fahrrinnentiefe, Abladetiefe, zusätzliche Ausrüstung oder erforderliche SprechverbindungZitatstelle…Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, § 15.29 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, § 17.29 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, § 20.29 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb,…Bewehrung der Vorschriften über die Abmessungen der Fahrzeuge oder Verbände, die Fahrrinnentiefe, Abladetiefe, zusätzliche Ausrüstung oder erforderliche Sprechverbindung
§ 8 BinSchStrEVVerordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-OrdnungBewehrung der Vorschriften über die zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten oder die geforderten MindestgeschwindigkeitenZitatstelleentgegen § 17.29 Nummer 1 Buchstabe a nicht sicherstellt, dass das Fahrzeug oder der Verband die geforderte…Bewehrung der Vorschriften über die zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten oder die geforderten Mindestgeschwindigkeiten