§ 11 BinSchStrEVVerordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-OrdnungBewehrung der Vorschriften über die Bezeichnung der Fahrzeuge, Ausrüstungsteile, Lichter oder SichtzeichenZitatstellewährend der Fahrt bei Tag die in § 16.21 Nummer 1 Buchstabe a, auch in Verbindung mit Nummer 2,Bewehrung der Vorschriften über die Bezeichnung der Fahrzeuge, Ausrüstungsteile, Lichter oder Sichtzeichen
§ 13 BinSchStrEVVerordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-OrdnungBewehrung der allgemeinen Vorschriften über das Verhalten im VerkehrZitatstelleentgegen § 16.29 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee die Vorschrift über die Vorfahrt bei der Einfahrt…Bewehrung der allgemeinen Vorschriften über das Verhalten im Verkehr
§ 15 BinSchStrEVVerordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-OrdnungBewehrung der Vorschriften über das Verhalten oder die Zeichengebung beim BegegnenZitatstelleentgegen § 16.29 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa die Vorschriften über das Verhalten beim Begegnen…Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten oder die Zeichengebung beim Begegnen
§ 17 BinSchStrEVVerordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-OrdnungBewehrung der Vorschriften über das Verhalten oder die Zeichengebung beim ÜberholenZitatstelleentgegen § 16.29 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb das Verbot zu überholen nach § 16.07 Nummer 1,…Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten oder die Zeichengebung beim Überholen
§ 22 BinSchStrEVVerordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-OrdnungBewehrung der Vorschriften über die Zusammenstellung der VerbändeZitatstelleentgegen § 16.29 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa die Vorschriften über die Zusammenstellung der…Bewehrung der Vorschriften über die Zusammenstellung der Verbände
§ 26 BinSchStrEVVerordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-OrdnungBewehrung der Vorschriften über die Schifffahrt bei HochwasserZitatstelleentgegen § 16.29 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc die Vorschriften über die Schifffahrt bei Hochwasser…Bewehrung der Vorschriften über die Schifffahrt bei Hochwasser
§ 27 BinSchStrEVVerordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-OrdnungBewehrung der Vorschriften über die Schifffahrt bei EisZitatstelleentgegen § 16.29 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd die Vorschriften über das Verhalten bei Eis nach…Bewehrung der Vorschriften über die Schifffahrt bei Eis
§ 30 BinSchStrEVVerordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-OrdnungBewehrung der Vorschriften über MeldepflichtenZitatstelleentgegen § 16.29 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb die Vorschriften über die Meldepflicht nach § 16.15…Bewehrung der Vorschriften über Meldepflichten
§ 34 BinSchStrEVVerordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-OrdnungBewehrung der Vorschriften über BefahrensverboteZitatstelleentgegen § 16.29 Nummer 2 Buchstabe c das in § 16.27 Satz 1 vorgesehene Verbot, die dort angegebenen Binnenschifffahrtsstraßen…Bewehrung der Vorschriften über Befahrensverbote
§ 7 BinSchStrEVVerordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-OrdnungBewehrung der Vorschriften über die Abmessungen der Fahrzeuge oder Verbände, die Fahrrinnentiefe, Abladetiefe, zusätzliche Ausrüstung oder erforderliche SprechverbindungZitatstelleentgegen § 16.29 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa nicht sicherstellt, dass das von ihm geführte Fahrzeug…Bewehrung der Vorschriften über die Abmessungen der Fahrzeuge oder Verbände, die Fahrrinnentiefe, Abladetiefe, zusätzliche Ausrüstung oder erforderliche Sprechverbindung
§ 8 BinSchStrEVVerordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-OrdnungBewehrung der Vorschriften über die zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten oder die geforderten MindestgeschwindigkeitenZitatstelleentgegen § 16.29 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa nicht sicherstellt, dass das Fahrzeug oder der…Bewehrung der Vorschriften über die zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten oder die geforderten Mindestgeschwindigkeiten