§ 12 BinSchStrEVVerordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-OrdnungBewehrung der Vorschriften über Schallzeichen, Sprechfunk oder NavigationsgeräteZitatstelleentgegen § 26.29 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd die Vorschriften über den Sprechfunk nach § 26.23…Bewehrung der Vorschriften über Schallzeichen, Sprechfunk oder Navigationsgeräte
§ 22 BinSchStrEVVerordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-OrdnungBewehrung der Vorschriften über die Zusammenstellung der VerbändeZitatstelleentgegen § 26.29 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa die Vorschriften über die Zusammenstellung der…Bewehrung der Vorschriften über die Zusammenstellung der Verbände
§ 23 BinSchStrEVVerordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-OrdnungBewehrung der Vorschriften über das Stillliegen, Ankern oder FestmachenZitatstelleentgegen § 26.29 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb die Vorschrift über das Stillliegen nach § 26.10…Bewehrung der Vorschriften über das Stillliegen, Ankern oder Festmachen
§ 27 BinSchStrEVVerordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-OrdnungBewehrung der Vorschriften über die Schifffahrt bei EisZitatstelleentgegen § 26.29 Nummer 1 Buchstabe c ohne Freigabe nach § 26.12 Satz 3 die Schifffahrt wieder aufnimmt…Bewehrung der Vorschriften über die Schifffahrt bei Eis
§ 28 BinSchStrEVVerordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-OrdnungBewehrung der Vorschriften über die NachtschifffahrtZitatstelleentgegen § 26.29 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc die Vorschriften über die Nachtschifffahrt nach…Bewehrung der Vorschriften über die Nachtschifffahrt
§ 32 BinSchStrEVVerordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-OrdnungBewehrung der Vorschriften über besondere VerkehrsregelungenZitatstelleentgegen § 26.29 Nummer 2 Buchstabe c die Verkehrsregelungen nach § 26.22 Nummer 1 oder 2 nicht beachtet…Bewehrung der Vorschriften über besondere Verkehrsregelungen
§ 34 BinSchStrEVVerordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-OrdnungBewehrung der Vorschriften über BefahrensverboteZitatstelleentgegen § 26.29 Nummer 2 Buchstabe d das in § 26.27 Nummer 1 Satz 1 oder Nummer 2 Satz 1 jeweils vorgesehene…Bewehrung der Vorschriften über Befahrensverbote
§ 7 BinSchStrEVVerordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-OrdnungBewehrung der Vorschriften über die Abmessungen der Fahrzeuge oder Verbände, die Fahrrinnentiefe, Abladetiefe, zusätzliche Ausrüstung oder erforderliche SprechverbindungZitatstelleentgegen § 26.29 Nummer 6 die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs oder Verbandes anordnet oder zulässt, dessen…Bewehrung der Vorschriften über die Abmessungen der Fahrzeuge oder Verbände, die Fahrrinnentiefe, Abladetiefe, zusätzliche Ausrüstung oder erforderliche Sprechverbindung
§ 8 BinSchStrEVVerordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-OrdnungBewehrung der Vorschriften über die zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten oder die geforderten MindestgeschwindigkeitenZitatstelleentgegen § 26.29 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa nicht sicherstellt, dass das Fahrzeug oder der…Bewehrung der Vorschriften über die zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten oder die geforderten Mindestgeschwindigkeiten