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Die Kommission stimmt ihre Tätigkeit mit der Forschungs- und Finanzpolitik und den wichtigsten Bereichen der Gesellschaftspolitik, insbesondere der Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik unter Beachtung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung ab. Die Finanzierungsvorschläge und die Stufenpläne sind mit den Finanzplanungen von Bund und Ländern abzustimmen.
Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben berücksichtigt die Kommission die Empfehlungen des Deutschen Bildungsrates und des Wissenschaftsrates sowie die Beschlüsse und Empfehlungen der Konferenzen der Fachminister der Länder und die Fachplanungen des Bundes; sie gibt den zuständigen Konferenzen der Fachminister der Länder Gelegenheit zu Stellungnahmen.
Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder stellen der Kommission die notwendigen Daten und Unterlagen zur Verfügung.