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Die Zeugnisse werden den Erziehungsberechtigten durch die Schülerinnen und Schüler überbracht. Ist eine Schülerin oder ein Schüler nicht versetzt, so wird deren oder dessen Jahreszeugnis zwei Werktage vor der Zeugnisausgabe den Erziehungsberechtigten verschlossen übermittelt. Kann eine Schülerin oder ein Schüler wegen Erkrankung, die durch eine schriftliche Entschuldigung zu belegen ist, am Tage der Zeugnisausgabe nicht in der Schule anwesend sein, so ist deren oder dessen Zeugnis den Erziehungsberechtigten ebenfalls verschlossen zu übermitteln; andernfalls ist das Zeugnis von der Schülerin oder dem Schüler oder den Erziehungsberechtigten im Sekretariat der Schule gegen Empfangsbestätigung abzuholen.
Die Erziehungsberechtigten bestätigen die Kenntnisnahme durch Unterschrift. Das Fehlen der Unterschrift der Erziehungsberechtigten beeinträchtigt die Gültigkeit des Zeugnisses nicht.