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Schülerinnen und Schüler können bis zum Ende der Klassenstufe 9 einmal in die nächstniedrigere Klassenstufe freiwillig zurücktreten, falls sie in ihrer Schulzeit nicht schon von dieser Möglichkeit des freiwilligen Rücktritts Gebrauch gemacht haben. Ein Zurücktreten aus einer Klassenstufe, die wiederholt wird, oder in eine Klassenstufe, die wiederholt wurde, ist nicht zulässig.
Das freiwillige Zurücktreten einer Schülerin oder eines Schülers der Klassenstufe 5 ist von den Erziehungsberechtigten am Ende des Schuljahres zu beantragen. In den Klassenstufen 6 bis 9 ist das freiwillige Zurücktreten von den Erziehungsberechtigten jeweils innerhalb von einer Woche nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse oder der Jahreszeugnisse zu beantragen. Über den Antrag entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter unverzüglich; wird dem Antrag stattgegeben, hat die Schülerin oder der Schüler sofort den Unterricht in der nächstniedrigeren Klassenstufe zu besuchen.
Für den späteren Übergang in die Klassenstufe, in die die Schülerin oder der Schüler bereits versetzt war, bedarf es keiner erneuten Versetzungsentscheidung. Das Jahreszeugnis erhält in diesem Falle den Vermerk: „Die Schülerin/Der Schüler wurde bereits durch Beschluss der Klassenkonferenz vom ... in die Klassenstufe ... versetzt. Sie/Er besuchte freiwillig noch einmal die Klassenstufe ...“.