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Die Halbjahreszeugnisse werden an dem von der Schulaufsichtsbehörde für jedes Schuljahr festgelegten Tag, die Jahreszeugnisse mit Ausnahme der Zeugnisse der nicht versetzten Schüler am letzten Unterrichtstag des Schuljahres, die Abschlusszeugnisse frühestens am letzten Wochenende vor Beginn der Sommerferien ausgegeben.
Die Zeugnisse werden den Schülern in der Schule ausgehändigt und bei minderjährigen Schülern den Erziehungsberechtigten durch die Schüler überbracht. Ist am Tag der Zeugnisausgabe ein Schüler nicht in der Schule anwesend, so ist das Zeugnis den Erziehungsberechtigten bzw. dem volljährigen Schüler selbst verschlossen zu übermitteln.
Hat die Klassenkonferenz die Nichtversetzung eines minderjährigen Schülers beschlossen, so ist dessen Zeugnis den Erziehungsberechtigen unverzüglich verschlossen zu übermitteln; gleichzeitig sind diese vom Klassenleiter zu einem persönlichen Beratungsgespräch einzuladen. Ein Schüler, der nicht versetzt wird, ist nicht verpflichtet, am Tag der allgemeinen Zeugnisausgabe den Unterricht zu besuchen.
Die Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülern diese selbst, bestätigen die Kenntnisnahme von Halbjahres- und Jahreszeugnissen durch Unterschrift auf dem Zeugnis. Die Zeugnisse sind dem Klassenleiter zur Kontrolle dieser Kenntnisnahme vorzulegen. Die Gültigkeit des Zeugnisses wird durch das Fehlen der Unterschriften nicht beeinträchtigt.