Gesetze
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Die Hochschule wird auf der Grundlage eines Abkommens vom Bund und von den Ländern getragen. Die Aufgaben der Träger werden vom Kuratorium wahrgenommen. Erster Abschnitt Rechtsstellung und Aufgaben der Hochschule
Das Land übt die Rechtsaufsicht aus. Die Mittel der Rechtsaufsicht werden durch Gesetz bestimmt. Soweit die Hochschulen staatliche Aufgaben wahrnehmen, ist…
Weitere als die in diesem Gesetz genannten Aufgaben können der Hochschule im Rahmen ihrer Rechtsstellung vom Kuratorium übertragen werden. Die Hochschule ist…
Träger der nichtstaatlichen Hochschule ist, wem das Handeln der Hochschule rechtlich zuzurechnen ist. Der Sitz des Trägers muss sich auf dem Gebiet des Landes…
Die Hochschule führt Forschungsaufträge des Kuratoriums aus. Zweiter Abschnitt Mitgliedschaft und Mitwirkung
Das Kuratorium wirkt nach Maßgabe dieses Gesetzes an der Arbeit der Hochschule mit und nimmt nach dem Abkommen über die einheitliche Ausbildung für den höheren…
Die Hochschule, das Land Nordrhein-Westfalen und das Kuratorium, stellen sicher, dass die Mitglieder der Hochschule bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.