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Ein Richter auf Lebenszeit oder ein Richter auf Zeit darf nur mit seiner Zustimmung abgeordnet werden.
Die Abordnung ist auf eine bestimmte Zeit auszusprechen.
Zur Vertretung eines Richters darf ein Richter auf Lebenszeit oder ein Richter auf Zeit ohne seine Zustimmung längstens für zusammen drei Monate innerhalb eines Geschäftsjahres an andere Gerichte desselben Gerichtszweigs abgeordnet werden.
Ein an ein Gericht des Bundes abgeordneter Richter wird zum Richterrat dieses Gerichts wahlberechtigt, sobald die Abordnung länger als drei Monate gedauert hat.…
Eine an ein Gericht abgeordnete Richterin oder ein an ein Gericht abgeordneter Richter ist für den Richterrat des Gerichts, an das sie oder er abgeordnet wurde,…
Für die Verwendung des Richters kraft Auftrags gelten die Vorschriften für Richter auf Probe entsprechend.
Für Richter, die an eine Verwaltungsbehörde oder zur Wahrnehmung einer nichtrichterlichen Tätigkeit an ein Gericht abgeordnet sind, gelten für die Dauer der…
die Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auf Lebenszeit, die zu einer anderen Dienststelle als einem Gericht oder einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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