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Als sachkundig im Sinne dieser Verordnung gelten Personen, die über nachgewiesene Erfahrung in der Arbeit in einem Drogenkonsumraum verfügen und in die Nutzung der zum Einsatz kommenden Testverfahren entsprechend der Vorgaben des Testherstellers eingewiesen wurden. Sie sind dazu fachlich qualifiziert, die Anforderungen nach § 14 Absatz 1 zu erfüllen.
Als persönlich zuverlässig im Sinne dieser Verordnung gelten Personen, die
über keine Vorstrafen oder laufende strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen Verstößen in § 100a Absatz 2 der Strafprozeßordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 163) geändert worden ist, genannter schwerer Straftaten verfügen,
in die Nutzung der zum Einsatz kommenden Testverfahren entsprechend der Vorgaben des Testherstellers eingewiesen worden sind und
zur Erfüllung der in § 10b Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 bis 6 des Betäubungsmittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994 (BGBl. I S. 358), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 379) geändert worden ist, genannten Anforderungen fachlich qualifiziert sind.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
die eine Sachkundeprüfung durchführenden Personen ihre Zuverlässigkeit nachweisen, § 7 des Landeshundegesetzes gilt entsprechend.
die erforderliche Sachkunde (§ 6) und Zuverlässigkeit (§ 7) besitzt,
die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit verfügt.
die für die Ausübung der Tätigkeit als Sachverständige oder als Sachverständiger erforderlichen Sachkenntnisse in der Fachrichtung besitzt, auf die sich seine…
die Voraussetzungen, das Verfahren und die Zuständigkeit für die Anerkennung der Sachverständigen und sachverständigen Stellen, die zur Erteilung einer…
Als Sachverständige nach § 18 Satz 1 BBodSchG und § 17 Abs. 1 LBodSchG werden nur natürliche Personen zugelassen, die nach den Anforderungen dieser Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.