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In die Klassenstufe 5 werden neben den aus dem Großherzogtum Luxemburg angemeldeten vorrangig Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Gemeinde Perl aufgenommen.
Danach verbleibende Plätze werden an weitere Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz außerhalb des Großherzogtums Luxemburg zunächst mit der Maßgabe vergeben, dass ein Drittel der insgesamt in die Klassenstufe 5 aufgenommenen Schülerinnen und Schüler die nach den saarländischen Vorschriften notwendigen Voraussetzungen zum Besuch des Gymnasiums erfüllen soll. Verbleibende Plätze werden an die restlichen Bewerberinnen und Bewerber vergeben.
Können bei der Vergabe nicht alle Bewerberinnen und Bewerber mit gleicher Präferenz aufgenommen werden, so entscheidet jeweils das Los. Die Erziehungsberechtigten können der Auslosung beiwohnen; Ort und Zeitpunkt des Losverfahrens sind ihnen rechtzeitig bekannt zu geben.
Die Erziehungsberechtigten sind unverzüglich über das Ergebnis des Auswahlverfahrens zu unterrichten.