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Der Antrag auf Zulassung der Listenauslegung und gegebenenfalls der parallelen freien Unterschriftensammlung muss den Mustern der Anlagen 2a, 2b und 2c entsprechen.
§ 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 (bezogen auf Anlage 2a und 2b), Abs. 2 (bezogen auf Anlage 2a und 2c), Abs. 3 (bezogen auf § 8 Satz 1 des Gesetzes), Abs. 4 bis 6 (jeweils bezogen auf Anlage 2b) gelten entsprechend.
§ 6 Absatz 2 Satz 2 bis 5 und Absatz 4 bis 6 gilt entsprechend.
beglaubigte Abschriften der nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 beizufügenden Unterlagen,
Dem Antrag auf Zulassung sind entsprechend der Nr. 1 bis 5 Unterlagen beizufügen.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller haben die Eintragungs- und Nachtragslisten in genügender Anzahl rechtzeitig an die Gemeinden zu übersenden. Die…
In dem Antrag nach § 11 Abs. 1 ist anzugeben, für welche der Untersuchungsbereiche nach Anlage 2 dieser Verordnung die Zulassung beantragt wird.
Für alle der Verordnung unterliegenden Anlagen gelten die in den Absätzen 2 bis 5 aufgeführten Anforderungen, soweit in dieser Verordnung nichts anderes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.