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Die zum Aufstieg zugelassenen Beamtinnen und Beamten des mittleren Dienstes werden in die Aufgaben des gehobenen eichtechnischen Dienstes eingeführt. Die Einführungszeit dauert drei Jahre. Sie kann insoweit gekürzt werden, als die Beamtin oder der Beamte während ihrer oder seiner bisherigen Tätigkeit bereits hinreichende Kenntnisse, wie sie für die Laufbahn des gehobenen eichtechnischen Dienstes gefordert werden, erworben haben; es ist jedoch mindestens eine Einführungszeit von zwei Jahren abzuleisten.
Die Einführungszeit erfolgt anstelle des Vorbereitungsdienstes für die Laufbahn des gehobenen eichtechnischen Dienstes; sie ist besonders bei den Ausbildungsstellen abzuleisten, die die Beamtin oder der Beamte bisher noch nicht kennen gelernt hat. Die §§ 10 - 14 finden entsprechende Anwendung.