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Die Höhe der monatlichen Vollpauschale für Mitglieder der Landschaftsversammlungen und für Mitglieder der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr beträgt 242,10 Euro, die Höhe der monatlichen Teilpauschale beträgt 118,30 Euro. Abweichend von Satz 1 kann die Landschaftsversammlung beschließen, dass die Aufwandsentschädigungen ausschließlich in Form eines Sitzungsgeldes geleistet werden.
Im Falle von Absatz 1 Satz 1 wird bei Zahlung der monatlichen Teilpauschale diese zuzüglich eines Sitzungsgeldes in Höhe von 61,90 Euro gezahlt. Hat die Landschaftsversammlung von Absatz 1 Satz 2 Gebrauch gemacht, beträgt das Sitzungsgeld 123,90 Euro. § 2 Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend.
Für sachkundige Bürgerinnen und Bürger gilt § 2 Absatz 4 Satz 1 und 2 entsprechend. Die Höhe des Sitzungsgeldes beträgt 78,80 Euro.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Die Mitglieder der Regionalräte erhalten als Aufwandsentschädigung einen Pauschalbetrag sowie für die Teilnahme an den Sitzungen der Regionalräte und den zu…
Die Höhe der als monatliche Vollpauschale zu gewährenden Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Verbandsversammlung des Landesverbandes Lippe beträgt 339,60…
mit bis zu 200 000 Einwohnerinnen und Einwohnern für die Vollpauschale 427,90 Euro oder für die Teilpauschale 349,10 Euro und
Die Aufwandsentschädigung für Mitglieder kommunaler Vertretungen kann als monatliche Pauschale (Vollpauschale) oder als monatliche Teilpauschale (Teilpauschale)…
die Aufwandsentschädigung abweichend von Satz 1 für einzelne oder sämtliche Ausschüsse als Sitzungsgeld gezahlt wird.
Die Mitglieder von Kommissionen der Regionalräte nach § 10 Absatz 5 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.