Verordnung über die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen in den umwelttechnischen Ausbildungsberufen Vom 8. April 2004
Für die Abnahme der Prüfungen nach dieser Verordnung errichtet das Ministerium für Umwelt als zuständige Stelle einen oder mehrere Prüfungsausschüsse (§ 36 Satz 1 , § 42 BBiG)[1].
§ 1 EntsorVersorPrV SL 2004Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen