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Die Abschlussprüfung gliedert sich in einen praktischen Prüfungsteil und in einen schriftlichen Prüfungsteil.
Der praktische Prüfungsteil besteht aus einem oder mehreren Prüfungsteilen. Der schriftliche Prüfungsteil, der auch in elektronischer Form absolviert werden kann, kann nach Maßgabe der Ausbildungsordnung in Prüfungsbereiche gegliedert sein.
Der schriftliche Prüfungsteil ist durch eine mündliche Prüfung auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.