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Die Prüfung wird unter der Leitung des oder der Vorsitzenden vom Prüfungsausschuss abgenommen.
Das Ministerium für Umwelt regelt im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss die Aufsichtsführung während des schriftlichen und praktischen Teils der Prüfung. Durch die Aufsichtsführung soll sichergestellt werden, dass der Prüfling die Aufgaben selbstständig, ordnungsgemäß unter Einhaltung der festgesetzten Arbeitszeiten und nur mit den erlaubten Arbeits- und Hilfsmitteln ausführt. Über den Ablauf ist eine Niederschrift (Anlage 1) zu fertigen, die auch in elektronischer Form erfolgen kann.
Die schriftlichen Arbeiten sind nicht mit dem Namen des Prüflings, sondern mit Kennziffern zu versehen; diese werden zu Beginn der schriftlichen Prüfung ausgelost.