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Die Prüfungsleistungen sind wie folgt zu bewerten: 100 - 92 Punkte = Note 1 = sehr gut = eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung, unter 92 - 81 Punkte = Note 2 = gut = eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung, unter 81 - 67 Punkte = Note 3 = befriedigend = eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung, unter 67 - 50 Punkte = Note 4 = ausreichend = eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht, unter 50 - 30 Punkte = Note 5 = mangelhaft = eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind, unter 30 - 0 Punkte = Note 6 = ungenügend = eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse lückenhaft sind.