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Das Ministerium für Umwelt regelt im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss dessen Geschäftsführung, insbesondere Einladungen, Protokollführung und Durchführung der Beschlüsse.
Die Sitzungsprotokolle sind von dem oder der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und dem Protokollführer oder der Protokollführerin zu unterzeichnen. Die Unterzeichnung kann auch elektronisch erfolgen. § 22 Abs. 3 und § 27 Abs. 3 bleiben unberührt.