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Das Land erstattet der Kirche
für Theologen mit abgeschlossener Ausbildung den von ihr nach den kirchlichen Besoldungsordnungen zu zahlenden Besoldungsaufwand (Grundgehalt, Ortszuschlag und Kinderzuschlag [9]), höchstens jedoch in Höhe der Sätze der Besoldungsgruppe A 14 des Saarländischen Besoldungsgesetzes,[10]
für Theologen ohne abgeschlossene Ausbildung eine Vergütung nach den für Landesbedienstete jeweils geltenden Richtlinien,
für Katecheten eine Vergütung nach den für Landesbedienstete jeweils geltenden Richtlinien einschließlich der Arbeitgeberanteile zu der Sozialversicherung und der Zusatzversorgung.