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Der EVS erledigt seine Aufgaben nach wirtschaftlichen Grundsätzen unter besonderer Berücksichtigung der geringsten Belastung der Gebührenzahler und unter Wahrung des gemeinen Nutzens mit dem Ziel der Schonung der natürlichen Ressourcen und der Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen und Beseitigung von Abwasser.