Verordnung - Schulordnung - über den Erwerb der Fachhochschulreife nach dem Nachweis des schulischen Teils der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe im Saarland Vom 6. Juli 2020
Diese Verordnung gilt für Schülerinnen und Schüler, die den Nachweis des schulischen Teils der Fachhochschulreife an einer gymnasialen Oberstufe im Saarland erworben haben.
§ 1 FHSchulRGymOStV SL
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