Verordnung - Schulordnung - über den Erwerb der Fachhochschulreife nach dem Nachweis des schulischen Teils der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe im Saarland Vom 6. Juli 2020
Diese Verordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft. Anlage 1 Anlage 2
§ 5 FHSchulRGymOStV SL
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