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Die im Zusammenhang mit dem Antrag auf Erteilung des Fischereischeins mit Begleitung vorgelegten Nachweise über eine körperliche, geistige oder psychische Behinderung sind außerhalb des elektronischen Verfahrens aufzubewahren oder zu speichern und werden aufErfüllung der Erteilungsvoraussetzungen gemäß § 32 des Landesfischereigesetzes geprüft. Wird dem Antrag stattgegeben, sind die vorgelegten Nachweise nach Abschluss der Prüfung unverzüglich zu vernichten oder zu löschen. Wird der Antrag zurückgewiesen, werden die vorgelegten Nachweise nach zwei Jahren gelöscht oder vernichtet. Diese Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Entscheidung bekannt gegeben geworden ist.
Wird ein Fischereischein zurückgegeben, werden die im Zusammenhang mit seiner Ausstellung gespeicherten personenbezogenen Daten nach drei Jahren gelöscht,…
Im Zusammenhang mit der Ausstellung des Jahresfischereischeins (Ausländerfischereischein)erhobene personenbezogene Daten werden zum Zweck der Verfolgung von…
Auf Antrag wird über die Entrichtung der Fischereiabgabe einschließlich der Eintragung in das Fischereiregister ein Nachweis ausgestellt. Der Nachweis ist bei…
Hat der Prüfling die Prüfung bestanden, übermittelt die untere Fischereibehörde die erforderlichen Angaben gemäß § 31a Absatz 2 des Landesfischereigesetzes…
im Fall der Erteilung eines Fischereischeins mit Begleitung: das Ergebnis der Prüfung, ob geeignete Nachweise darüber vorgelegt wurden, dass die Teilnahme an…
Wählerverzeichnisse, Wahlscheinverzeichnisse, Verzeichnisse nach § 18 Abs. 8 Satz 2 und § 19 Abs. 1 sowie Formblätter mit Unterstützungsunterschriften für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.